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Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1: Allgemeine Bestimmungen

Artikel 2: Mitgliedschaft, Eintritt, Austritt

  6.1) Aktive mit Spielerlizenz
  6.2) Mitglieder ohne Spielerlizenz
  6.3) Junioren
  6.4) Senioren
  6.5) Veteranen / Superveteranen
  6.6) Schiedsrichter
  6.7) Freimitglieder
  6.8) Ehrenmitglieder
  6.9) Vorstandsmitglieder

11.1. Bezahlung des Jahresbeitrages für das laufende Vereinsjahr.
11.2. Bussen aus dem Wettspielbetrieb und Ordnungsbussen aus Vereinsanlässen.
11.3. Weitere finanzielle Verpflichtungen.

Artikel 3: Boykott, Ausschluss

  1.1) Geltendmachung von finanziellen Forderungen auf dem Rechtsweg.
  1.2) Boykottantrag an den SFV.
  1.3) Ausschluss aus dem Verein.



Artikel 4: Organe

1. Die Organe des FCW sind :

  - Wettspielkommission
  - Rechnungsrevisoren
  - Protokollprüfer

Artikel 5: Generalversammlung

  - Aktive mit Spielerlizenz
  - Mitglieder ohne Spielerlizenz
  - Junioren A und B
  - Senioren
  - Veteranen / Superveteranen
  - Vorstandsmitglieder
  7.1) den Vorstand
  7.2) Mindestens 1/5 der stimmberechtigten Mitglieder. Der Antrag muss schriftlich mit Angabe des Grundes beim Vorstand eingereicht werden. Dem Antrag für eine ausserordentliche GV ist innert 60 Tagen Folge zu leisten.
  11.1) Appell  
  11.2) Abnahme der Traktandenliste  
  11.3) Wahl der Stimmenzähler  
  11.4) Wahl der Protokollprüfer  
  11.5) Abnahme des Protokolls (Protokollprüfungsbericht)  
    11.5.1. der letzten ordentlichen GV
11.5.2. der letzten ausserordentlichen GV
  11.6) Abnahme der Jahresberichte  
    11.6.1. des Vereinspräsidenten
11.6.2. der Wettspielkommission
11.6.3 der Juniorenkommission
  11.7) Abnahme der Rechnung und des Revisorenberichtes  
    11.7.1. der Vereinsrechnung
11.7.2. der Clubhausrechnung
11.7.3. des Revisorenberichtes
  11.8) Mutationen  
  11.9) Festsetzung der Jahresbeiträge aller Mitgliederkategorien  
  11.10) Anträge gemäss Artikel 12 der Statuten  
    11.10.1. des Vorstandes
11.10.2. der Mitglieder
11.10.3. der Rechnungsrevisoren
  11.11) Abnahme des Budgets  
  11.12) Wahlen  
    11.12.1. des Präsidenten
11.12.2. des übrigen Vorstandes
11.12.3. der Rechnungsrevisoren und der Ersatzmitglieder
  11.13) Arbeitsprogramm  
  11.14) Ehrungen  
  11.15) Verschiedenes  
  11.16) Schlussappell  

Artikel 6: Vereinsvorstand

  1.1) Präsident
  1.2) Vizepräsident
  1.3) Sekretär
  1.4) Kassier
  1.5) Protokollführer
  1.6) Präsident Wettspielkommission
  1.7) Juniorenobmann
  1.8) Senioren- / Veteranenobmann
  1.9) weitere Mitglieder für Spezialaufgaben
  - Die Mitglieder werden von der ordentlichen / ausserordentlichen GV gewählt.
  2.1) Vorstandsmitglieder, die während des laufenden Vereinsjahres ergänzt werden, können durch den Vorstand gewählt werden.
  9.1) Genehmigung von nicht budgetierten Ausgaben, bis zu einem Betrag von Fr. 3'000.-. Ausgaben, die den Betrag von Fr. 3'000.- übersteigen, werden den Mitgliedern innerhalb der Frist von 14 Tagen schriftlich mitgeteilt.
  9.2) Bestimmung der Ordnungsbussen bei unentschuldigtem Fernbleiben an Arbeitseinsätzen oder obligatorischen Anlässen.
  9.3) Festlegung der Funktionärs- und Trainerentschädigungen.

Artikel 7) Wettspielkommission (WK)

  1) Präsident
  2) Technischer Leiter
  3) Juniorenobmann
  4) Senioren - / Veteranenobmann
  5) Trainer der Aktivmannschaften
  3.1) Erledigung der für den Spielbetrieb anfallenden Korrespondenzen gegenüber anderen Vereinen, den Schiedsrichtern und übergeordneten Organen.
  3.2) Festlegung der Anspielzeiten.
  3.3) Erlass der Aufgebote an Vereine, Schiedsrichter und Verbände.
  3.4) Kontrolle der Spielerpässe sowie der An- und Abmeldungen von Spielern gemäss den Weisungen des SFV.
  3.5) Verpflichtung von Trainern und Spielern.
  4.1) Sachgeschäfte mit finanziellen Auflagen.
  4.2) Mannschaftsmeldungen / Mannschaftsrückzüge.
  4.3) Disziplinarische Massnahmen gegenüber Spielern, Betreuern und Trainern.

Artikel 8: Juniorenkommission (JUKO)


1. Die Juniorenkommission ( JUKO ) besteht aus:



2. Die Juniorenkommission ist der Wettspielkommission unterstellt.
3. Die Juniorenkommission ist für folgende Tätigkeiten zuständig:

Artikel 9: Rechnungsrevisoren


1. Ausgenommen von Vorstandsmitgliedern sind alle stimmberechtigten Mitglieder als Rechnungsrevisoren wählbar.
2. Die GV wählt einen 1. und einen 2. Revisor sowie ein Ersatzmitglied für die Amtsdauer von 1 Jahr.
3. Nach Ablauf der Amtsdauer scheidet der 1. Revisor aus, das Ersatzmitglied rückt an die Stelle des 2. Revisoren nach und der 2. Revisor an die Stelle des 1. Revisoren. Der 1. Revisor ist als Ersatzmitglied wählbar.
4. Die Revisoren prüfen folgende Rechnungen:

Artikel 10: Protokollführer

Artikel 11: Finanzwesen

  5.1) Unentschuldigtes Fernbleiben an obligatorischen Anlässen.
  5.2) Nichtbefolgen des Aufgebotes an Arbeitsleistungen.
  5.3) Disziplinarische Vergehen.

Artikel 12:Anträge zuhanden der Generalversammlung

  1.1) Vereinsvorstand
  1.2) Rechnungsrevisoren
  1.3) Protokollprüfer
  1.4) stimmberechtigte Mitglieder

Artikel 13:Wahlen / Abstimmungen anlässlich der GV

  2.1) Aktive mit Spielerlizenz
  2.2) Mitglieder ohne Spielerlizenz
  2.3) Junioren im Aktivalter
  2.4) Senioren
  2.5) Veteranen / Superveteranen
  2.6) Freimitglieder
  2.7) Ehrenmitglieder
  2.8) Vorstandsmitglieder
  2.9) Schiedsrichter

Artikel 14: Unterschriftenregelung

  1.1) Unterschrift : Kommissionspräsident
  1.2) Unterschrift : Vorstandsmitglied
  2. 1) Unterschrift : Vereinspräsident / Vizepräsident
  2.2) Unterschrift : Vorstandsmitglied

Artikel 15: Akten- und Dokumentenablage

  - 5 Jahre: Korrespondenz und übrige Akten
  - 10 Jahre: Buchhaltungsdokumente / Kassabelege
  - dauernd: Protokolle

Artikel 16: Statutenänderungen, Statutenrevision

Artikel 17: Auflösung des Vereins

Artikel 18: Schlussbestimmungen




Fussballclub Wangen a/Aare Der Präsident Der Sekretär Jörg Niederer Roland Sterki Wangen a/Aare, 1. März 2002

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